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Landwirtschaft

Im Bereich der Landwirtschaft haben Sachverständige vielfältige Aufgaben. Sie helfen Auseinandersetzungen zu regeln, sowohl privater als auch gerichtlicher Art. Dies gilt insbesondere bei Streitfällen vor Gericht, wo Sachverständige in vielen Fachfragen urteilsrelevant mitwirken.

Vom Wildschaden über den Bergschaden bis zur Flächeninanspruchnahme durch Baumaßnahmen werden qualifizierte Beurteilungen erforderlich, um zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Landwirtschaftliche Sachverständige sind aber auch beratend tätig. So können Empfehlungen z.B. zu bodenschonenden Bauverfahren oder zu erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen landwirtschaftliche Sachverständige in der Regel Besichtigungen vor Ort durch. Darüber hinaus beschaffen sie sich weitere fallspezifische Informationen und ziehen geeignete Literatur zurate, z.B. Gerichtsurteile, wissenschaftliche Publikationen oder frühere Gutachten. Sie bewerten die gesammelten Informationen und erstellen ein Gutachten, das sie dem Auftraggeber in schriftlicher Form aushändigen.

All dies erfordert ein spezifisches Expertenwissen, welches von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Bestellungsbehörde überprüft wird, indem die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ihrem Spezialgebiet auf die besondere Sachkunde hin überprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung.

Siehe dazu bei der Landwirtschaftkammer (öffnen in neuem Fenster):

Sachverständigenverordnung

Sachverstaendigenverwaltungsvorschrift