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Bodenschutz

Boden ist eine begrenzte Ressource, die nicht vermehrbar ist. Dies macht deutlich, wie wichtig ein schonender und sparsamer Umgang mit Böden, insbesondere mit den landwirtschaftlichen Böden ist.

Wie der Report der Vereinten Nationen ausweist, nimmt die Bodenzerstörung  global weiter zu. Die Bodengefahren (Bodenerosion, Bodenverdichtung, Bodenkontamination, Landverbrauch, Versalzung, Bodenversauerung, Humusverlust) sind global weit verbreitet und treten regional oder lokal mit unterschiedlicher Gewichtung auf. Weltweit gehen nach Schätzungen der Vereinten Nationen jedes Jahr 10 bis 12 Millionen Hektar fruchtbare Böden durch falsche Bewirtschaftung verloren. Dies entspricht fast der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche Italiens.

Der Bodenschutz hat in Deutschland im Jahre 1999 im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eine einheitliche Grundlage erhalten. Bodenschutz zielt nach § 1 BBodSchG darauf, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“. Die zu schützenden Bodenfunktionen werden im § 2 BBodSchG beschrieben. Maßnahmen zum Schutz der Böden im Allgemeinen und der Böden mit hoher Funktionserfüllung im Besonderen sind:

  1. die Verhinderung der Nutzung des Bodens als Bau-, Lager- oder Verkehrsfläche (Reduzierung Flächenverbrauch).
  2. die Verminderung der physikalischen Belastungen des Bodens durch schonendes Be- und Überfahren im Rahmen der forst- oder landwirtschaftlichen Nutzung (Verdichtungsgefahr).
  3. die Verminderung der stofflichen Belastungen durch reduzierte oder gestaffelte Düngung und Minderung der Immissionen.
  4. der Erhalt des Humusgehalts im Boden.
  5. der Schutz vor Erosion durch Wasser oder Wind.

Dienstleistungen Bodenschutz

Im Bereich Bodenschutz biete ich folgende Dienstleistungen an:

  • Untersuchung bei schädlichen Bodenveränderungen (Schadstoffbelastungen, mechanisch-physikalische Belastungen)
  • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) mehr
  • Bodenumlagerung: Bewertung nach § 12 BBodSchV.
  • Beweissicherung, Erfassen des chemischen/physikalischen Bodenzustandes vor bzw. nach temporären baulichen Inanspruchnahmen
  • Bodenerosion: Erfassung und Bewertung der Erosionsgefährdung, Erosionskartierung, Konzept zum Schutz des Bodens
  • Gutachten zur Regenwasserversickerung
  • Gutachten zur Nährstoff- und Humusbilanz landwirtschaftlicher Betriebe